Seefunk (SRC)
Das SRC berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Es ist international und zeitlich unbefristet gültig. Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Dieser Schein ist für den Skipper vorgeschrieben, sobald sich an Bord ein Funkgerät befindet. Und die Schonfrist ist schon seid letztem Jahr vorbei. 2 - tägiger Intensivkurs in Greifswald.
Allgemeine Informationen
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I.
Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst [BNetzA] gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg. Eine Seefunkstelle anmelden [BNetzA] kann man dort auch.
Prüfungsablauf
- Der Fragenkatalog für das SRC enthält 180 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen gefordert. Es sind max. 45 Punkte erreichbar. Bei 45-36 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 35-32 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 31-0 Punkten hat man nicht bestanden.
Der Fragenkatalog SRC ist beim PA Bremen im Download sind zum Üben im Mini-Shop erhältlich. Die Fragebögen sind nicht für die Öffentlichkeit bekannt. - Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.
- Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
Die Seefunk-Texte sind beim PA Bremen im Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch im Download. - Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.
- sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache.
Folgende Aufgaben/Situationen werden abgeprüft:
- Controller editieren und Senden eines Notalarms
- Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Aussenden einer Notmeldung
- Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung
- Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen
Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.